Informationen zur Grundsteuer

Die Einreichungsfrist für die Grundsteuererklärung ist nach aktuellem Stand der 31. Januar 2023.

Pape & Co. kann Sie im Sinne einer verlängerten Werkbank bei Ihrer Grundsteuererklärung unterstützen. Wir haben für Sie – unsere Mandanten – verschiedene Modelle ausgearbeitet. Je nach Zeiteinsatz, den Sie selbst aufwenden wollen, können Sie entscheiden, bei wie viel der anfallenden Arbeit die Pape & Co. mit Hilfe Ihrer Zuarbeit unterstützen kann.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Materialien zu unserem Angebot.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

Grundsteuer - Unser Angebot an Sie!
Auf den Punkt - Grundsteuererklärungen: Unser Angebot

Je nach Zeiteinsatz, den Sie selbst aufwenden wollen, können Sie sich entscheiden, wie
viel der anfallenden Arbeit Sie selbst und wie viel die Pape & Co. mit Hilfe Ihrer Zuarbeit erledigen
soll.

Informationen zu unseren verschiedenen Modellen finden Sie in unserem “Auf den Punkt – Grundsteuererklärungen: Unser Angebot“.

Weitere Informationen zu dem Thema Grundsteuerreform finden Sie in unserem “Auf den Punkt – Grundsteuerreform: Handlungsbedarf für alle Grundstückseigentümer“.

Merkblatt Grundsteuer - Mandantenportal

Im folgenden Merkblatt erläutern wir, wie Sie Ihren Zugang auf das Portal GrundsteuerDigital / Mandantenportal
erhalten und darin Ihre Grundstücke erfassen können.

Merkblatt Grundsteuer – Mandantenportal

Vorerfassungsbogen Bayern

Das Dokument für die Angaben zur Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts – den Vorerfassungsbogen für Bayern – finden Sie hier.

Vorerfassungsbogen Bundesmodell

Das Dokument für die Angaben zur Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts – den Vorerfassungsbogen Bundesmodell – finden Sie hier.