Unternehmen im 3. Sektor – dazu zählen Vereine, Verbände, Organisationen wie Stiftungen und kirchliche Träger, aber auch Social Startups. Sie alle sehen sich der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Gerade deshalb benötigen sie eine sehr zielgerichtete steuerliche Beratung und Unterstützung. Petra Zimmermann-Schwier, Partner bei Pape & Co., erklärt, was die Betreuung dieser Unternehmen so besonders macht.
Auf die Organisationsform kommt es dagegen nicht an: Gemeinnützig kann ein Verein, eine Stiftung aber auch eine GmbH oder eine UG sein. Zusätzlich gibt es auch hybride Strukturen, in denen gemeinnützige und nicht gemeinnützige Organisationen und Unternehmen miteinander gesellschaftsrechtlich verbunden sind. Darüber hinaus unterhalten viele gemeinnützige Organisationen wirtschaftliche Betriebe, deren Gewinne ihren gemeinnützigen Zwecken zu Gute kommen.
Welche Art von gemeinnützigen Organisationen betreut Pape & Co.?
Zu unseren Mandaten im so genannten 3. Sektor gehören derzeit vor allem gemeinnützige GmbHs. Dies sind zum Teil Social Startups oder bereits etablierte gemeinnützige Unternehmen. Außerdem engagieren sich Family Offices oft sozial oder gesellschaftlich in gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen.
Um passende Angebote machen zu können, bauen wir hausintern weitere Experten auf. Bei den Social Startups ist besonders spannend, dass sie häufig zweigleisig fahren. Sie kombinieren die gemeinnützige Schiene mit einem wirtschaftlichen Aspekt. Das stellt uns steuerrechtlich vor besondere Herausforderungen.
Und zwar?
Wir unterstützen Startups dabei, den Status „gemeinnützig“ zu bekommen. Dafür muss aber exakt geklärt sein, wie das Geschäftsmodell aussieht. Also: Wo arbeitet das Unternehmen rein ideell und wo werden zusätzlich wirtschaftliche Ziele verfolgt? Wann ist die wirtschaftliche Tätigkeit als Zweckbetrieb steuerfrei und wann ist sie steuerpflichtig? Ist es sinnvoll, mehrere Organisationen zu gründen, von denen nicht alle gemeinnützig sind? Wir unterstützen bei der steuerlichen Ausgestaltung der Satzung und ihrer Genehmigung durch die Finanzbehörden. Andere Aspekte der Beratung – wenn es z.B. um den Aufbau des Unternehmens, Buchhaltung und Controlling geht – sind ähnlich wie bei „normalen“ Startups.
Wodurch zeichnet sich denn Gemeinnützigkeit aus?
Als gemeinnützig gilt ein Verhalten von Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Steuerrechtlich anerkannt sind dabei unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur oder Sport sowie die Katastrophen- und humanitäre Hilfe, wie zum Beispiel Wohlfahrtspflege. Aber nicht alles, was dem Gemeinwohl dient, ist rechtlich gesehen gemeinnützig. Daher beraten wir Unternehmen hinsichtlich dieser speziellen Regelungen. Wir helfen bei der Dokumentation der gemeinnützigen Tätigkeit im Rahmen der Geschäftsführung, damit die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt, und beraten in Zweifelsfragen. Und wir prüfen ab der ersten Steuererklärung, dass diese alle dafür relevanten Punkte enthält.
Und warum ist der Status der Gemeinnützigkeit so wichtig?
Einerseits ist das gemeinnützige Unternehmen von der Steuer befreit. Das ist aber gar nicht so wichtig, da das Unternehmen eh keine Gewinnerzielung haben darf. Andererseits darf ein es Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen. Dieser Aspekt ist sehr relevant, da sich gemeinnützige Unternehmen ja oft zu einem erheblichen Anteil aus Spenden finanzieren und für den Spender die Frage der steuerlichen Abziehbarkeit der Spende eine große Rolle spielt. Gerade deshalb ist auch Tax Compliance besonders wichtig, alle Steuervorschriften müssen erfüllt sein, sonst funktioniert das nicht. Das heißt: Steuererklärung abgeben, Jahresabschluss erstellen, gegebenenfalls Umsatzsteuer voranmelden, Lohnsteuer abführen. Es darf keine Gewinnausschüttungen geben und die Gehälter, insbesondere der Gesellschafter, werden verschärft hinsichtlich ihrer Angemessenheit geprüft.
Wow, das ist dann ja auch ziemlich zeitaufwändig.
Ja, das verursacht Arbeit und Kosten. Deshalb ist es gerade bei Social Startups und anderen gemeinnützigen Organisationen besonders wichtig, dass wir nur tun, was absolut notwendig ist. Und sie gleichzeitig darin schulen, möglichst viel selbst zu machen. Das ist bei Startups generell unser Ansatz, wird aber in der Regel auch von etablierten gemeinnützigen Organisationen gewünscht.
Worauf liegt das Hauptaugenmerk?
Auf der Frage: „Ist diese Tätigkeit ideell oder wirtschaftlich?“ Denn daraus ergibt sich die Frage nach der Belastung mit Umsatzsteuer und vieles mehr. Spendeneinnahmen sind zum Beispiel eindeutig NICHT wirtschaftlich. Komplizierter wird es, wenn wir über Tätigkeiten mit Gegenleistung sprechen, oder den Vertrieb von Produkten. Die können wirtschaftlicher Natur sein, auch wenn kein Wettbewerb angestrebt wird.
Was kann ich mir praktisch darunter vorstellen?
Ein Klassiker ist eine Werkstatt, in der Menschen zur Re-Integration oder als Beschäftigungstherapie arbeiten und dabei Produkte herstellen. Hier kann ein Zweckbetrieb vorliegen und ein etwaiger Gewinn bleibt steuerfrei, Umsatzsteuer fällt aber trotzdem an. Auch Unternehmen, die in der Jugend- oder Erwachsenenbildung tätig sind und Einnahmen aus Seminaren oder öffentlichen Geldern erzielen, haben Zweckbetriebe. Wichtig ist, dass wir uns im Einzelfall die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit anschauen, damit es später nicht zu Steuernachzahlungen oder anderen Problemen mit den Finanzbehörden kommt.
Zurück zum Social Startup: Normalerweise will so ein Betrieb ja wachsen. Was gibt es dann zu tun?
Mit dem Wachstum steigt meist der Aufwand bei Planung und Budgetierung aber auch bei der Vorbereitung von Buchhaltung und Jahresabschlüssen. Spenden und sonstige Einnahmen wachsen ebenso wie die Kosten, der Soll-Ist-Vergleich wird immer wichtiger. Wir beraten die Unternehmen hinsichtlich „Hilfe zur Selbsthilfe“. Also: Wie macht das Unternehmen soviel wie möglich selbst und von vornherein richtig. Damit alles optimal vorbereitet ist, wenn es zu uns kommt. Wenn keine Korrekturen anfallen, entstehen keine unnötigen Kosten.
Apropos Kosten: der erste Gedanke sagt „Ein gemeinnütziges soziales Projekt muss man doch unentgeltlich beraten.“ Aber es fällt ja auch viel Arbeit an. Wie löst Pape & Co. das?
Wir können in der Tat unsere Leistungen nicht unentgeltlich anbieten. Aber für gemeinnützige Unternehmen haben wir spezielle Abrechnungssätze. Übernehmen die Unternehmen dann so viel wie möglich selbst, funktioniert es für beide Seiten. Und die Bereitschaft zum „selber machen“ bringen unsere gemeinnützigen Mandanten in der Regel mit.
Ist denn der Aufwand üblicherweise höher oder niedriger als bei Unternehmen vergleichbarer Größe?
Bei rein ideeller Tätigkeit ist der Aufwand vor allem anders – wir brauchen ein anderes Knowhow für die Beratung. Wenn Zweck- und wirtschaftliche Betriebe hinzukommen, steigt der Aufwand.
Dazu kommt, dass dieser Sektor seit einigen Jahren unter genauerer Beobachtung steht. Die Finanzbehörden wenden bestehende Gesetze strenger an, es kommen mehr Fälle vor die Finanzgerichte. Deren Auslegung der Gesetze wiederum verursacht gegebenenfalls Änderungsbedarf bei den Organisationen. Dadurch wächst der Beratungsbedarf im gesamten Sektor.
Und deshalb engagiert sich Pape & Co. im 3. Sektor?
Gesellschaftliches Engagement ist uns wichtig. Wir schaffen einen nachhaltigen Mehrwert, wenn wir gemeinnützige Unternehmen beraten. Die Unternehmer vertrauen uns und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Das wiederum kommt der Gesellschaft, in der wir leben, zu Gute. Diese Form von Mehrwert zu schaffen macht wirklich Freude.